BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses vom 19. Juni 2008 über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Positronenemissionstomografie zum Nachweis von Rezidiven kleinzelliger Lungenkarzinome


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren nach § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung am 1. Dezember 2008 beschlossen, seinen Beschluss vom 19. Juni 2008 über die Änderung von Anlage I Nummer 14 in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) (BAnz. S. 3017) wie folgt zu ändern:
I.
In Punkt I des Beschlusses vom 19. Juni 2008 (Positronenemissionstomografie beim kleinzelligen Lungenkarzinom) wird die in Anlage I Nummer 14 §1 MVV-RL anzufügende Nummer 5 wie folgt gefasst:
„5. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primärkurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.“
II.
Die Änderung des Beschlusses tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 1. Dezember 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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