BRIEFE
Notdienst: Der Notdienst muss kompetent sein


Das ist ein durchaus interessanter Aspekt, denn zurzeit sind ja die ärztlichen Psychotherapeuten, auch wenn sie seit 25 Jahren praktisch nichts anderes tun, zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Man geht davon aus, dass die Ärzte sich stets weiterbilden, um im Notfall, zum Beispiel auf einer Reise, auch den schwersten Fall kompetent zu lösen und sich deshalb stets „fit und kenntnisreich halten“.
Im anderen Fall steht dem Kinder- und Jugendpsychiater ja die Möglichkeit offen, sich vertreten zu lassen, zum Teil gegen horrende Summen, die bei der Enge der ärztlichen Verordnung nicht immer leicht und freudig aufzubringen sind. So kann es durchaus passieren, dass ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut seinen Notdienst so versieht, dass er alle Kranken ins Krankenhaus einweist, die Möglichkeit der Beschwerde seitens des Krankenhauses ist nicht gegeben . . .
Es stellt sich natürlich auch die Frage, wie beglückt eine Schwangere, wie vorgekommen, im fünften Monat sein wird, wenn sie wegen Blutungen einen Kinder- und Jugendpsychiater kommen lässt. Natürlich wird dieser sie einweisen, aber was soll das? Das ist nicht eine Drückebergerei, sondern eine Auseinandersetzung mit der Realität. Wenn überhaupt ein ärztlicher Notdienst gerufen wird, dann sollte dieser auch kompetent sein, die Situation zu beherrschen . . .
Dr. med. Peter Wilczkowiak, Borgwardstraße 16, 21365 Adendorf
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