ArchivDeutsches Ärzteblatt27/2009Notdienst: Nichts für Halbtheoretiker
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Bin ich schon übersensibel oder lese ich da tatsächlich unterschwellig Schadenfreude heraus, wenn uns Kassenärzten wieder einmal ein Jurist den Notdienst und die eigentlich unendliche Geschichte der höchstrichterlichen (nicht: höchstrichtigen) Rechtsprechung und des Gleichbehandlungsgebotes erklären muss und sich über die möglichen „beträchtlichen“ Zusatzverdienste verbreitert, selbst mit denen aber die übersättigten Kassenärzte nicht zu locken sind.

Die verpflichtende Teilnahme von halbtheoretischen Fächern (Labor, Pathologie, Röntgen) am kassenärztlichen Notdienst ist dabei in Zeiten von Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Zertifizierung medizinisch unsinnig und in anderen Ländern juristisch unmöglich. Ich rede nicht von zeitlichem Aufwand und dem mäßigen finanziellen Ertrag, der bei korrekter Abrechnung eben nicht „beträchtlich“ ist. Ich rede nicht von der zusätzlichen Belastung jenseits der maximalen 60 Stunden Wochenarbeitszeit der EU-Richtlinie, sondern davon, dass der Notdienst tatsächlich besondere fachliche Kenntnisse erfordert, die der Halbtheoretiker irgendwann nicht mehr hat. Es wird unökonomisch, wenn der Notdienst-Pathologe jeden Patienten aus Sorge, Unvermögen und oft auch ohne Krankheit ins Krankenhaus einweist.

Auch das angeblich begründende Gleichbehandlungsgebot ist in diesem Zusammenhang Unsinn, denn nur Gleiches lässt sich gleich behandeln: Die Halbtheoretiker benötigen eine kostenträchtige zusätzliche (!) Ausweitung ihrer Haftpflichtversicherung, Ermächtigte nehmen zwar an der Versorgung, doch nicht am Notdienst teil, und – wesentlich, doch von der KV nicht gelöst – Halbtheoretiker dürfen keinen Praxisbedarf zulasten der Krankenkassen aufschreiben. Also nichts mit Gleichbehandlung! . . .
Dr. Dipl.-Med. Bernd Busch, Berliner Straße 45, 35633 Lahnau

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