BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
An alle Vertragsärzte – Ausschreibung – des Vertrages zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß § 73 c SGB V zwischen der SECURVITA BKK und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen


die Kassenärztliche Bundesvereinigung und 15 Kassenärztliche Vereinigungen haben gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung gegründet, um auch für bundesweite Krankenkassen ein attraktiver Vertragspartner für Sonderverträge zu sein. Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung hat im Namen der Kassenärztlichen Vereinigungen einen bundesweiten Vertrag zur homöopathischen Versorgung mit der SECURVITA BKK geschlossen. Diesem Vertrag können auch die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen, die nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung sind, beitreten.
Für diesen Vertrag möchten wir Ihnen heute die Teilnahme anbieten. Die wesentlichen Inhalte des Vertrages sind zu Ihrer Information in dieser Ausschreibung zusammengefasst:
Das Wichtigste im Überblick
- Zu den Kernaufgaben der teilnehmenden Vertragsärzte des Vertrages gehört die qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung mit klassischer Homöopathie für die Versicherten der SECURVITA BKK. Die Behandlung mit klassischer Homöopathie besteht aus spezifisch-ärztlich homöopathischen Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen sowie der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde.
- Die Teilnahme an diesem Vertrag ist für Patienten sowie Vertragsärzte freiwillig.
- Vertragsärzte können ihre Teilnahme am Vertrag gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Die Einschreibung teilnehmender Versicherter sowie die Abrechnung der vereinbarten Vergütung können ab dem 3. Quartal 2009 erfolgen.
- Ihre Teilnahme an diesem Vertrag können Vertragsärzte beantragen, wenn sie die folgenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen:
– Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nach dem Weiterbildungsrecht oder zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
– Jährliche Teilnahme an anerkannten homöopathischen Fortbildungen oder homöopathischen Qualitätszirkeln.
Wenn Sie an diesem Vertrag teilnehmen möchten, senden Sie bitte die ausgefüllte Teilnahmeerklärung an Ihre Kassenärztliche Vereinigung. Der ausführliche Vertragstext sowie die Teilnahmeerklärung für Sie stehen Ihnen auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de oder auf der Homepage Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite:
www.kbv.de
Freundliche Grüße
Dr. Andreas Köhler
Dr. Carl-Heinz Müller
Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
handelnd für die AG Vertragskoordinierung
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