

In der 187. Sitzung hat der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2009 einen Beschluss sowie Durchführungsempfehlungen zur Finanzierung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Versorgung von HIV-Infizierten entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V des Abschnitts 30.10 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zum 1. Juli 2009 sowie zur Fortsetzung der Regelung zur Überbrückung des Versorgungsengpasses mit Radiopharmaka für nuklearmedizinische Untersuchungen in Deutschland mit dem Wirkungszeitraum ab 1. Juli 2009 bis vorläufig zum 31. Dezember 2009 getroffen.
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