

Im Klartext heißt das: Die Verantwortung für Deutschland in der Sozialpolitik im Kontext der EU darf kein reines Regierungsgeschäft sein. Dieser Grundsatz gilt zwar heute schon. Aber die Karlsruher Richter sind ganz offensichtlich (und zu Recht) der Ansicht, dass der Grundsatz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ bei europäischen Entscheidungen gerade in sensiblen Bereichen wie der Sozialpolitik oberste Priorität genießen sollte, zumal die EU ihren Gestaltungsspielraum auf diesem Gebiet stetig auszuweiten versucht.
Denn eins darf nicht vergessen werden: Das Europäische Parlament, das sich selbst gerne in der Rolle der Opposition sieht, kann dieser Aufgabe aufgrund seiner Zusammensetzung und seiner fehlenden demokratischen Legitimation nicht gerecht werden. Außerdem ist die EU kein Bundesstaat, sondern ein Verbund souveräner Staaten, wie die Karlsruher Richter betont haben.
Somit bleibt zu hoffen, dass der deutsche Bundestag seine Verantwortung als Volksvertretung ernst nimmt und sozialpolitische Entscheidungen der EU künftig gründlich auf ihren Nutzen hin abklopft, ohne die erforderliche Integration der Sozialsysteme zu behindern. Das beinhaltet natürlich, sich rechtzeitig intensiv mit europäischen Vorhaben auseinanderzusetzen.
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