RECHTSREPORT
Strahlentherapie: Ausblendungen kosten extra


Danach sind alle Kosten, die durch die Anwendung von ärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehen, als Kostenanteil in den Honoraren für die jeweils berechnungsfähigen Leistungen enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach Nummer 7025 EBM-Ä 2005 ist aber vorgesehen, dass die Kosten individuell geformter Ausblendungen (ohne Kosten für wiederverwendetes Material) gesondert berechnungsfähig sind. An dieser Rechtslage hat sich nach Auffassung des BSG durch das Aufkommen der MLK-Technik in den 90er-Jahren nichts geändert.
Der Umstand, dass die MLK-Ausblendungen – anders als die im Blockgussverfahren hergestellten – nicht in stofflich fester Form und damit längerfristig unveränderlich bestehen, nimmt ihnen die Eigenschaft und Funktion als individuell „geformte“ Ausblendung nicht. Der Begriff umfasst auch die mehrfach reproduzierbare Herstellung der äußeren plastischen Gestalt einer Ausblendung mit bestimmten Umrissen, wie sie der Einsatz eines MLK hervorbringt. Der klagende Chefarzt einer Klinik für Strahlentherapie hatte deshalb Anspruch auf Erstattung der Kosten, die aus Anlass der Programmierung patientenindividueller Ausblendungen entstanden sind (zum Beispiel Unterhaltungskosten für MLK). (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2007, Az.: B 6 KA 66/08 R) RAin Barbara Berner
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