

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will
auch Bürger mit geringem Einkommen entlasten.
Foto: ddp
Ursprünglich hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zum Ausgleich der von 2010 an vorgesehenen, deutlich höheren Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen Steuervorteile für weitere Versicherungen streichen wollen. Nun beträgt das vorgesehene Entlastungsvolumen fast zehn Milliarden Euro. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar letzten Jahres. Danach muss die Möglichkeit des steuerlichen Abzugs für private Krankenversicherungsbeiträge erweitert werden. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sieht der Entwurf vor, dass privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen entlastet werden.
Dem Kompromiss zufolge werden die Beiträge für den Mindestschutz bei der Kranken- und Pflegeversicherung komplett vom Finanzamt anerkannt. Weil jedoch die Pauschsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1 500 Euro auf 1 900 Euro angehoben werden (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung selbst bezahlen müssen, steigt der Satz entsprechend von 2 400 auf 2 800 Euro), profitieren auch Geringverdiener. Bleiben ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung unter den Freibeträgen, können auch andere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. SR
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