POLITIK: Kommentar
Verfassungsgerichtsurteil zum Basistarif: Pyrrhussieg für Ulla Schmidt


Samir Rabbata
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin
Zum Hintergrund: Karlsruhe hatte am 10. Juni Verfassungsbeschwerden von fünf privaten Krankenversicherungsunternehmen und drei privat versicherten Bürgern gegen Teile der jüngsten Gesundheitsreform zurückgewiesen. Die Unternehmen sehen sich durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Konkret lehnen sie die Einführung des Basistarifs in der PKV ab. Dieser ist nach Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar und soll auch nicht mehr kosten. Gescheitert ist die PKV außerdem mit ihrer Beschwerde gegen die sogenannte Dreijahresfrist. Danach ist der Wechsel eines gesetzlich Versicherten in die private Krankenversicherung erst dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer drei Jahre lang die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48 150 Euro überschritten hat – eine Regelung, von der auch viele junge Ärztinnen und Ärzte betroffen sind. Das Gericht hält auch diese Neuregelung für zumutbar.
Foto: Fotolia
Damit muss Schmidt vermutlich einen hohen Preis für ihren Erfolg in Karlsruhe zahlen. Denn für einen Basistarif, der sich nach Aussage der Unternehmen ohnehin mehr und mehr als Flop erweist, weil er für die Bürger unattraktiv ist, muss Schmidt eventuell auf die Durchsetzung ihres politischen Hauptziels verzichten – die Einführung einer Bürgerversicherung. Ein solches Modell in Reinform ist in einem dualen System – wie es die Richter erhalten sehen wollen – nicht möglich.
„Die Aussagen zum Zweisäulenmodell der Krankenversicherung sind quasi eine verfassungsrechtliche Lebensversicherung für die PKV“, sagte Verbandschef Schulte. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht durch das Karlsruher Urteil das Nebeneinander von GKV und PKV gestärkt. „Das Bundesverfassungsgericht hat das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung klar bestätigt, und zwar nicht nur für Zusatzversicherungen, sondern als eigene Säule neben der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Sanitätsrat Dr. med. Franz Gadomski, Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung“ der BÄK.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.