

Kontrovers diskutiert wurden die ursprünglichen Pläne der Koalition, mit der Novelle die zulassungsfreie Herstellung von Rezepturen aus zugelassenen Fertigarzneimitteln allein auf patientenindividuelle Zytostatikazubereitungen und parenterale Ernährungslösungen zu beschränken. Nun sind in medizinisch begründeten Fällen weitere Ausnahmen von der Zulassungspflicht möglich. Geregelt wurde auch die Höhe der Apothekenzuschläge für Medikamentenzubereitungen, für die es keine Vereinbarungen zwischen dem Deutschen Apothekenverband und den Krankenkassen gibt.
Abgelehnt hat der Bundestag Anträge von FDP und Linksfraktion zum Versandhandel. Diese sahen vor, sogenannte Pick-up-Stellen für Medikamente etwa in Drogerien zu verbieten. Abgelehnt wurde auch die Initiative der Linken, den Versandhandel auf OTC-Arzneimittel zu beschränken. Der Bundesrat wird sich am 10. Juli mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz befassen. SR
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