

In seiner 12. Sitzung am 20. Mai 2009 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 4 einen Beschluss zur Überprüfung der Kalkulationsgrundlagen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und einen Beschluss zur Anpassung und Anordnung der sofortigen Vollziehung seines Beschlusses zur Verhinderung ungewollter Honorarverluste für besonders förderungswürdige Leistungen aus der 11. Sitzung am 17. März 2009 mit Wirkung zum 1. April 2009 beschlossen.
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