TECHNIK
Elektronische Gesundheitskarte: Karte statt USB-Stick als Speichermedium


Das knapp 80 Seiten umfassende FOKUS-Gutachten vergleicht nicht nur USB-Sticks mit und ohne zusätzliche Sicherheitsfunktionen mit der derzeitigen eGK-Technologie, sondern bezieht zusätzlich zwei mögliche Kartenvarianten mit ein: die eGK_M mit einem Speicher von einem Megabyte (MByte) und die eGK_M+ mit einem 100-MByte-Speicher. Nach Meinung der Experten wäre die gegenüber USB-Sticks erheblich geringere Speicherkapazität der Chipkarten für die heute vorhersehbaren Einsatzszenarien ausreichend.
Die Kosten für eine Nutzung erweiterter Gesundheitskarten schätzen die Gutachter deutlich niedriger ein als die Einführung der USB-Varianten, weil die Leistungserbringer keine neuen Kartenterminals anschaffen müssten und vorhandene Schnittstellen der Lesegeräte weiter genutzt werden könnten. Darüber hinaus wären die erweiterten Chipkarten – anders als die USB-Lösungen – mit PIN und wechselseitiger Autorisierung von Gesundheitskarte und Heilberufsausweis direkt in die Sicherheitsinfrastruktur der eGK integriert. Den Ansatz, USB-Sticks in Kombination mit eGK und Heilberufsausweis zu verwenden, um die sichere Telematikinfrastruktur zu nutzen, verwerfen die Experten als zu kompliziert.
Das K.-o.-Kriterium für den USB-Stick ist letztlich die Anforderung, dass sämtliche Anwendungen der eGK diskriminierungsfrei, das heißt auch für Computerlaien zugänglich sein müssen. Im Falle des ungeschützten, unpersonalisierten USB-Mediums hätte der Versicherte jedoch die Verantwortung für den Datenerhalt und die Verwaltung aller Daten auf dem Stick und müsste selbst darauf achten, dass die Lebensdauer des Mediums und der kryptografische Schlüssel nicht überschritten werden. Dies verlange dem Versicherten besondere Fertigkeiten ab. „Die Verantwortung für den Schutz der eigenen Daten kann deshalb von vielen Versicherten nicht wahrgenommen werden“, heißt es in der Studie.
Da die gespeicherten Daten bei einem Defekt verloren sind, muss außerdem die Zuverlässigkeit des Speichermediums hinsichtlich Lebensdauer und Robustheit gewährleistet sein. Für USB-Sticks gebe es derzeit keine offenen Prüfverfahren zur Sicherstellung der Wirkbetriebstauglichkeit sowie keine Referenzen für deren Verwendung in ähnlichen Projekten, bemängeln die Experten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Gutachten, die eGK_M und die eGK_M+ weiter zu testen, da das Angebot einer dezentralen Speicherung die Akzeptanz der Gesundheitskarte erhöhen könnte. KBr
FOKUS-Studie zu dezentralen Speichermedien: www.gematik.de/upload/
Untersuchung_Dezentrale_Speicher
medien_4879.pdf
Deiß, Wilfried
Müller-Oerlinghausen, Bruno
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