POLITIK
Neue Influenza A/H1N1: Konkrete Vorbereitung für Impfungen läuft an
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Die aktuelle Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach die Länder Impfstoffe gegen das neue Influenzavirus A/H1N1 für die Bevölkerung bereitstellen sollen, wird auch in Deutschland bereits umgesetzt. Die Bundesländer sind verantwortlich für die Realisierung von Impfprogrammen. Sie haben 50 Millionen Impfstoffdosen für die zweimalige Vakzinierung von 25 Millionen Bundesbürgern bei den Herstellern geordert. Auf dieses Vorgehen haben sich die Gesundheitsminister der Bundesländer geeinigt.
Neue Influenza: In Deutschland sind bis
zum 17. Juli 2009 insgesamt 1 469 Fälle
gemeldet worden.
Foto: GlaxoSmithKline
- Gruppe 1: Patienten mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder chronisch obstruktiver Bronchitis, chronischen Herz-Kreislauf- sowie Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes, Adipositas, multipler Sklerose, bestimmten Immundefekten und HIV-Infektionen
- Gruppe 2: Schwangere
- Gruppe 3: Beschäftigte in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflege- und Rehaeinrichtungen, Apotheken und Rettungsdiensten sowie Gesundheitsämtern
- Gruppe 4: Beschäftigte der Polizeibehörden und der Feuerwehr.
Für die Krankenkassen würden dem Verordnungsentwurf zufolge pro Person für Impfstoffe und zweimalige Impfung Kosten von rund 14 Euro entstehen: neun Euro für die Bezahlung des Impfstoffs, fünf Euro für die Dienstleistung Impfen. Insgesamt kämen Ausgaben von rund 600 Millionen Euro zustande – allerdings nur, wenn der öffentliche Gesundheitsdienst die Koordination übernähme und rund die Hälfte der Betroffenen in der Arbeitsstätte geimpft würde. In Deutschland soll per Verordnung vorgeschrieben werden, dass Versicherte, die der Gruppe 1 angehören, einen Anspruch darauf haben, von ihrer Krankenkasse benachrichtigt zu werden. Dazu müsste diese entsprechende Diagnosen aus Abrechnungsdaten verwenden dürfen. Geplant ist weiterhin, in jedem Bundesland einen Fonds zu errichten, an dem sich Krankenkassen, private Krankenversicherer und Beihilfeträger beteiligen könnten. Sie würden je Versicherten einen festgelegten Betrag einzahlen, aus dem die Impfungen bezahlt würden.
Eine Sprecherin des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen erklärte auf Anfrage, alle Krankenkassen seien im Pandemiefall gefragt. Allerdings sollten Bund und Länder prüfen, ob nicht sie im Fall der Impfkosten von öffentlichen Bediensteten, wie Polizisten oder Feuerwehrleuten, in der Pflicht stünden. Ein Sprecher des Verbands der privaten Krankenversicherungen betonte, man werde sich auf freiwilliger Basis an den Impfkosten beteiligen. Entscheidungen über die Form der Beteiligung seien aber noch nicht getroffen.
Der Impfstoff gegen die neue Influenza A/H1N1 wird aller Voraussicht nach nicht auf dem Arzneimittelmarkt verfügbar sein, sondern nach seiner Auslieferung an die Länder in deren Verfügungsgewalt verbleiben. „Realistisch ist, dass ab September Impfstoffe zur Verfügung stehen“, sagte Dr. rer. nat. Susanne Stöcker (Paul-Ehrlich-Institut) gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Nach Anlaufen der Impfprogramme werde eine intensivierte Surveillance auf unerwünschte Wirkungen erfolgen. Da die Musterimpfstoffe an Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren getestet worden seien, sei es möglich, dass eine klinische Prüfung auf Sicherheit für die Verimpfung an Kindern erfolgen müsse. Impfstoffe, die auf Öl-in-Wasser-Emulsionen basierten, seien vermutlich untereinander austauschbar.
Um im Rahmen der Infektionsprophylaxe unnötigen Praxisschließungen entgegenzuwirken, schränkte das Robert-Koch-Institut (RKI) das Management der Isolierung und Tätigkeitsverbote ein: Nur Krankheitsverdächtige und Erkrankte seien nunmehr davon betroffen. Kontaktpersonen sollten lediglich informiert werden.
Sabine Rieser, Nicola Siegmund-Schultze
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