BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erratum


nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 187. Sitzung
am 17. Juni 2009 zu Änderungen des
Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
mit Wirkung zum 1. Juli 2009
Im Deutschen Ärzteblatt Heft 27, Jg. 106, vom 3. Juli 2009 wurde unter Nr. 6 des Beschlusses (auf Seite A 1429) die Aufnahme der Gebührenordnungspositionen 30920, 30922 und 30924 in die Präambel 3.1 fehlerhaft veröffentlicht.
Die lfd. Nr. 6 des Beschlusses lautet korrekt:
Aufnahme der Gebührenordnungspositionen 30920, 30922 und 30924 in die Präambeln 3.1 Nr. 5, 4.1 Nr. 7, 13.1 Nr. 7.
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