

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband konnten die Verhandlungen über eine bundesmantelvertragliche Anschlussregelung zur Sozialpsychiatrie-Vereinbarung abschließen. Es wurde sich auf eine Regelung verständigt, welche auf den Inhalten der bisherigen Sozialtherapie-Vereinbarung gemäß Anlage 11 des BMV-Ärzte/Ersatzkassen (EKV) aufsetzt und mit Wirkung zum 1. Juli 2009 in Kraft tritt.
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