

In der 191. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) hat der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Beschluss zur Änderung der Gebührenordnungspositionen 01732 und 01734 und weitere damit im Zusammenhang stehende Änderungen (Teil A) im Rahmen der Aufnahme eines Abschnitts 32.4 in das Kapitel 32 vereinbart. Des Weiteren wurde zur Anpassung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Abschnitts 32.4 in das Kapitel 32 der Beschlussteil B zum 1. Oktober 2009 beschlossen.
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