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Gewebegesetz: Erster Erfahrungsbericht liegt vor


Die Qualität von Geweben – wie Augenhornhäuten
– habe sich mit dem neuen Gesetz
verbessert, meint die Bundesregierung.
Foto: Uni-Klinik Erlangen
Nach Einschätzung der Bundesregierung gewährleistet das Gesetz die Sicherheit von Geweben und Gewebezubereitungen und somit den Schutz der Patienten. Dabei setze es Standards, die zunehmend weltweit eingeführt würden. In einigen Teilbereichen des Gesetzes sei aufgrund des kurzen Erfahrungszeitraums eine abschließende Bewertung jedoch nicht möglich, räumte die Regierung ein. Dies betreffe das Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von Gewebezubereitungen, die besonderen Dokumentations- und Meldevorschriften sowie die Qualitätszertifikate für eingeführte Gewebe.
Das Gewebegesetz war lange umstritten. Es lasse zu viele Zuständigkeiten in der Gewebespende offen, kritisierten Experten im vergangenen Jahr. Auch in der Bevölkerung sei das Thema „Gewebespende“ weitgehend unbekannt. Grundsätzlich regelt das Gesetz den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben, wie Augenhornhäuten und Herzklappen, und setzt damit eine Richtlinie der Europä-ischen Union von 2004 um. Organspende und -transplantation haben dem Gesetz zufolge jedoch Vorrang vor der Entnahme von Organteilen und Geweben.
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