

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband konnten sich Ende Juli 2009 auf eine Anschlussregelung zu den auf der regionalen Ebene mehrheitlich mit Ablauf des 30. Juni 2009 gekündigten Onkologie-Vereinbarungen verständigen. Die neue Onkologie-Vereinbarung gibt erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten gemäß Anlage 7 des BMV-Ärzte/Ersatzkassen (EKV) vor und tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2009 in Kraft.
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