

In seiner 179. Sitzung hat der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme der Apherese bei isolierter Lipoprotein(a)-Erhöhung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung die Aufnahme einer neuen Gebührenordnungsposition analog der Gebührenordnungsposition 13620 beschlossen. Die Vergütung erfolgt zunächst bis zum 31. Dezember 2011 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Der Beschluss und die dazugehörige Durchführungsempfehlung wurden zum 1. April 2009 beschlossen.
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