

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 30. Juni 2009 auf einen Beschluss der Partner der Bundesmantelverträge zum 1. Juli 2009 verständigt. Zum 1. Juli 2009 erfolgt die Aufnahme von Kostenpauschalen in den Abschnitt 40.17 im Zusammenhang mit der Einführung der Verordnung besonderer Arzneimitteltherapie.
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