BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Kostenregelung beim medikamentösen Abbruch Vom 23. April 2009


I.
In Abschnitt D Nummer 3.3 Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb, 1. Spiegelstrich wird die Zahl 49 durch die Zahl 63 ersetzt.
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 23. April 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Für den Vorsitzenden
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