BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß §§ 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 6a, 135 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB V: Richtlinienverfahren der Psychotherapie-Richtlinie Vom 2. Juli 2009


Der G-BA veröffentlicht die Beratungsthemen, die aktuell zur Überprüfung anstehen. Nach der Annahme eines entsprechenden Antrages durch den damaligen Gemeinsamen Bundesausschuss in der Besetzung für Psychotherapie (gemäß § 91 Abs. 5 Satz 2 SGB V) am 24. April 2008 wird folgendes Thema beraten:
Richtlinienverfahren gemäß §§ 13 bis 15
Psychotherapie-Richtlinie:
Psychoanalytisch begründete Verfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie sowie
Verhaltenstherapie
(jeweils im Bereich der Erwachsenenpsychotherapie)
Mit dieser Veröffentlichung wird insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Psychotherapeuten- und Ärztegesellschaften und psychotherapeutischen Fachgesellschaften sowie Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Stellungnahmen zu den oben genannten Beratungsthemen sind jeweils anhand eines Fragenkataloges innerhalb einer Frist von 10 Wochen* nach dieser Veröffentlichung möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mailadresse zu senden:
richtlinienverfahren@g-ba.de
Die auf die psychoanalytisch begründeten Verfahren bzw. die Verhaltenstherapie bezogenen Fragenkataloge sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie auf Anfrage unter der vorgenannten E-Mailadresse oder per Post an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses: Gemeinsamer Bundesausschuss, Geschäftsführung, Auf dem Seidenberg 3a, 53721 Siegburg.
Berlin, den 2. Juli 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung
Dr. H. Deisler
* Ausschlaggebend für den Beginn dieser Frist ist das Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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