BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der ESA-Richtlinien: Anlage I Merkblatt zum Chlamydien-Screening Vom 23. April 2009


I.
Änderungen des Merkblatts nach der Zwischenüberschrift „Warum wird mir ein Test auf Chlamydien angeboten?“
1. Der Satz „Der Test kann mithilfe einer Urinprobe durchgeführt werden, da sich die Erreger auch im Urin nachweisen lassen.“ wird ersetzt durch den Satz:
„Der Test kann mithilfe einer Urinprobe (nicht wie sonst Mittelstrahlurin, sondern die erste Urinportion beim Wasserlassen) durchgeführt werden, da sich die Erreger im Urin nachweisen lassen.“
2. Der Satz „Manchmal wird der Arzt bzw. die Ärztin Ihnen vielleicht auch einen Abstrich vorschlagen, dafür ist eine gynäkologische Untersuchung notwendig.“ wird gestrichen.
3. Im Satz „Beide Varianten sind sehr zuverlässig, und das Ergebnis liegt meist in wenigen Tagen vor.“ werden die Wörter „Beide Varianten sind“ durch die Wörter „Der Test ist“ ersetzt.
II.
Änderungen der Zwischenüberschrift „Was sollte ich vor einem Chlamydientest bedenken?“ und der nachfolgenden Angaben
1. In der Zwischenüberschrift „Was sollte ich vor einem Chlamydientest bedenken?“ werden die Wörter „vor einem“ durch die Wörter „bei einem positiven“ ersetzt.
2. Der Satz „Vermeiden Sie außerdem ungeschützten Sex (ohne Kondom), solange die Behandlung andauert.“ wird ersetzt durch den Satz:
„Schützen Sie sich beim Sex mit Kondom, solange die Behandlung – auch Ihres Partners – andauert.“
III.
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 23. April 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
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