BRIEFE
Patientenverfügung: Klare Festlegung


Dass eine Missachtung der Patientenverfügung als Körperverletzung gilt, kann nicht oft genug festgestellt werden, dürfte aber auch den „vielen Ärztinnen und Ärzten“, die dem Gesetz am wenigsten abgewinnen können, bekannt sein und sollte von allen Kollegen besonders beachtet werden.
Es wird nun darauf ankommen, dass alle Kollegen erkennen, dass die Patientenverfügungen in jedem Fall gültig sind, wenn dargelegt wird, dass ganz bestimmte Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe benannt werden. Hier ist, wie schon in der „gesetzlosen“ Vergangenheit, kein Spielraum für freizügige Auslegungen gegeben. Ich halte es für ein falsch verstandenes Ethos, wenn Kollegen die eindeutig festgelegte Meinung des Patienten für bestimmte ärztliche Maßnahmen hinterfragen.
Es ist müßig, der Politik die Frage zu stellen, ob das beschlossene Gesetz in der Praxis taugen wird. Wir Ärzte haben es in der Vergangenheit nicht geschafft, einen Kodex zu erarbeiten, der einsichtig, ärztlich ethisch sinnvoll und von allen Patienten und der ganzen Gesellschaft zu akzeptieren gewesen wäre.
Dr. Klaus D. Kolibay, Bergerfeld 11, 52511 Geilenkirchen
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