

Die Vorbehalte zum Inkrafttreten der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids nach § 135 Abs. 2 SGB V und zu den Änderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs. 2 SGB V sowie zu den Änderungen der Anlage 9.1 der Bundesmantelverträge (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten), veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 28–29, am 13. Juli 2009, sind aufgehoben.
Die Unterschriftenverfahren wurden abgeschlossen.
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