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Nach der Wahl: Chance zu einem Neuanfang


Heinz Stüwe
Chefredakteur
Unabhängig von der Person der neuen Ministerin oder des neuen Ministers gibt es begründete Hoffnung, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Belangen der Ärzteschaft künftig offener gegenübersteht. Zwar gab es auch bisher eine sachliche Zusammenarbeit zwischen den ärztlichen Spitzenorganisationen und dem BMG. Aber auf den politisch schwierigen Gebieten bewegte sich wenig oder gar nichts. Der Begriff „Misstrauenskultur“ hatte nicht nur dann seine Berechtigung, wenn das BMG Medienberichte bissig kommentierte, in denen Ärzte in ein schlechtes Licht gerückt wurden. Das Wort charakterisiert leider auch große Teile der Gesetzgebung der vergangenen Jahre, in der es allzuoft um zusätzliche Kontrollen, Genehmigungspflichten und staatliche Gängelung der Ärzte ging. Niemand wird der Illusion nachhängen, all dies würde schlagartig enden, weil die FDP in ihrem Wahlprogramm das Hohelied der Therapiefreiheit singt und auch die Unionsparteien sich nachdrücklich zum freien Beruf des Arztes bekennen. Aber die neue Bundesregierung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie ihre Entscheidungen am Leitbild des freien Berufs ausrichtet. Dazu gehört, die Politik der Überregulierung, der staatlichen Detailvorgaben zu beenden und der Selbstverwaltung wieder Freiraum zu geben.
Wettbewerb ist seit Jahren ein Schlagwort, das Gesundheitspolitiker parteiübergreifend im Munde führen. Die Freien Demokraten plädieren nun im Gesundheitswesen für „Wettbewerb auf allen Ebenen – aufseiten der Versicherer als auch aufseiten derjenigen, die für die Gesundheitsversorgung verantwortlich sind“. Sie bleiben bisher aber in mehrfacher Weise Antworten schuldig: Wie soll die Wettbewerbsordnung aussehen, die Selektivverträge zulässt, aber zugleich die flächendeckende ambulante Versorgung nicht gefährdet? Wie soll ein fairer Wettbewerb gesichert werden, wenn kleinen Praxen Medizinische Versorgungszentren mit starken Kapitalgebern im Rücken gegenüberstehen? Darauf sind Antworten möglich – die künftigen Koalitionspartner müssen sie erarbeiten. Zu den ökonomisch-wettbewerbsrechtlichen Fragen kommt die der „Unternehmenskultur“ in Arztpraxen und Krankenhäusern. Ärzte widersetzen sich zu Recht dem reinen Effizienzdenken. Denn eine medizinische Versorgung, die mit dem ärztlichen Ethos zu vereinbaren ist, lässt Raum für menschliche Zuwendung, ja für Barmherzigkeit. Die neue Koalition ist gut beraten, solche Anliegen nicht einfach beiseitezuschieben. Ansonsten stünde sie wirklich als Regierung der sozialen Kälte da und hätte die reelle Chance des Neuanfangs vertan.
Heinz Stüwe
Chefredakteur
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