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Private Krankenversicherung: Selektive Träumereien


Jens Flintrop, Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik
Fakt ist: Eine Verlängerung der Ära Schmidt und die damit zu erwartenden gesetzgeberischen Eingriffe in Richtung einer Bürgerversicherung hätten für die Branche existenzbedrohend sein können. Ein weiteres Dahinsiechen der PKV wäre aber auch aus ärztlicher Sicht verheerend gewesen. Denn obwohl der Anteil der privat Krankenversicherten an der Bevölkerung nur bei etwa zehn Prozent liegt, erzielen die niedergelassenen Ärzte durchschnittlich mehr als 20 Prozent ihres Praxisumsatzes über die Behandlung dieser Personengruppe. Der überproportionale Anteil ist damit zu erklären, dass bei den Privatversicherten jede ärztliche Leistung auch tatsächlich bezahlt wird – auch wenn der Patient mehrmals in einem Quartal den Arzt aufsucht. Zudem liegt das Vergütungsniveau in der PKV deutlich über dem in der GKV.
Mit Letzterem habe er kein Problem, sagte Leienbach in Köln. Schlimm sei aber, dass die Ausgaben in der PKV zuletzt deutlich schneller gestiegen seien als in der GKV. Die Folge seien zum Teil erhebliche „Beitragsanpassungen“. Den Ärzten unterstellte der PKV-Verbandsdirektor in diesem Zusammenhang indirekt, Einnahmeverluste im GKV-Bereich durch nicht medizinisch indizierte Mengenausweitungen bei der Behandlung von Privatpatienten zu kompensieren. Um dem entgegenzuwirken, will die PKV in die privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ) eine Öffnungsklausel einfügen, die selektives Kontrahieren ermöglicht. Im Zuge der anstehenden GOÄ-Reform solle den privaten Krankenversicherungen das Recht eingeräumt werden, mit einzelnen Ärzten Selektivverträge vereinbaren zu können, forderte Leienbach.
So sehr den Ärztinnen und Ärzten an einem langen Leben der privaten Krankenversicherung gelegen ist: Eine solche Öffnungsklausel gilt es zu verhindern. Ansonsten droht ihnen wie in der GKV ein Einkaufsmodell der Kostenträger zu ihren Lasten. Denn natürlich geht es in diesen Verträgen vorrangig ums Geld und weniger um die Qualität. Das Krankenversicherungsunternehmen will seine Kosten senken. Zwar verwies Leienbach darauf, dass die Ärzte zu nichts gezwungen werden könnten („Wenn die Ärzte etwas nicht wollen, dann unterschreiben sie nicht.“). Aber welche Arztpraxis will es schon riskieren, Privatpatienten an die Konkurrenz zu verlieren?
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