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Anwendungsbeobachtungen: KBV fordert strengere Auflagen
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2008 wurden laut KBV 85 015 Teilnehmernamen gemeldet, die tatsächliche Anzahl der teilnehmenden Ärzte ist aber unbekannt, da es sich vielfach um Mehrfachnennungen handelt. Die Angaben der Firmen zum Honorar reichen von zehn Euro pro Dokumentationsbogen bis hin zu 1 000 Euro pro Patient und Jahr bei Spezialpräparaten.
Bereits im Juli dieses Jahres hatte die KBV betont, Honorare im Rahmen von AWB dürften keinen Anreiz für eine bevorzugte Verordnung von Arzneimitteln darstellen. Der Verdacht, dass Arzneimittel-hersteller AWB zu Marketingzwecken durchführten, bestehe besonders dann, wenn die Ergebnisse der Studien nicht veröffentlicht würden. „Um die Sicherheit von Arzneimitteln oder den Erfolg einer Therapie zu überprüfen, sind tatsächlich nur wenige AWB notwendig“, hieß es bei der KBV.
Ein Missbrauch von AWB als Marketinginstrument sei nicht akzeptabel, betonte auch das Bundesgesundheitsministerium. Nun sei die Selbstverwaltung gefordert, Missbrauch ab- und Transparenz herzustellen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Verträge und den Beobachtungsplan von AWB der KBV zu melden. Ein ausführlicher Bericht zum Thema erscheint in der nächsten Ausgabe des DÄ. hil, HK
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