

Noch bevor eine einzige Zeile zum Prozessverlauf im Deutschen Ärzteblatt erschienen ist, wird die Redaktion dezent darauf hingewiesen, dass „wir in Zukunft jeden Artikel, der sich ausschließlich oder auch nur teilweise mit diesem Sachverhalt beschäftigt, einer presserechtlichen Prüfung unterziehen werden“. Bei einer „falschen Berichterstattung“ werden gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt. Dankbar nehmen wir den Hinweis zur Kenntnis, dass die Behandlung von Wunden mit frisch gepresstem Zitronensaft in der internationalen Fachliteratur empfohlen werde und dass die Zitronen für den Saft teurer als jede gängige Desinfektionslösung seien. Hier ging es gar nicht ums Geld, wie uns die Anklage weiszumachen versucht.
Prävention wirkt – so auch beim Deutschen Ärzteblatt. Auf die Anwaltspost hin haben wir beschlossen, von unseren sonstigen Gepflogenheiten abzuweichen und künftig die Grundsätze einer fairen Berichterstattung einzuhalten, wenn wir das Verfahren im Gerichtssaal verfolgen. Die Befürchtung, „das berufliche Fortkommen unseres Mandanten“ könnte Schaden nehmen, ist also unbegründet. Geschädigte sind eher anderswo zu befürchten.
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