BRIEFE
Einkommen: Nicht genug hinterfragt


Es handelte sich um eine schriftliche Befragung von fünf Prozent der Arztpraxen, die Rücklaufquote betrug nur 77 Prozent. Unter den angeschriebenen Praxen waren auch reine Privatpraxen und MVZs. Ausdrücklich weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass derartige Stichprobenumfragen immer mit Unschärfen behaftet sind. Der errechnete Reinertrag kann nicht, wie behauptet, mit dem Bruttogehalt eines angestellten Arbeitnehmers verglichen werden, da davon neben der Krankenversicherung und Altersvorsorge, die Ärzte ja zu 100 Prozent bezahlen, und den Steuern noch Aufwendungen für eine Praxisübernahme, Abschreibungen und Rückstellungen abgezogen werden müssen. Originalzitat des Statistischen Bundesamtes: „Inhaltlich sei noch klarstellend angemerkt, dass der von uns ausgewiesene betriebswirtschaftliche Reinertrag des ,Unternehmens Arztpraxis‘ keinesfalls dem ,Ärzteeinkommen‘ gleichgesetzt werden darf.“
Was die Situation im Jahr 2009 anbelangt, muss bedacht werden, dass die RLVs mittlerweile für viele Fachgruppen schon wieder um ca. 20 Prozent abgesenkt wurden . . .
Dr. med. Dietrich Schreyer, Marienstraße 9, 92224 Amberg
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