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67. Bayerischer Ärztetag: Kritik an heimlicher Rationierung


Klare Forderungen an die Politik: H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
Foto: Bayerische Landesärztekammer
Foto: Bayerische Landesärztekammer
Stattdessen machte sich der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. H. Hellmut Koch, noch einmal für die Priorisierung im Sinne des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, stark. Seit Jahren schon wirke sich die Verknappung der Mittel negativ auf die Patientenversorgung aus. Doch die Politik weigere sich noch immer, offen über Leistungseinschränkungen zu sprechen. Vielmehr delegiere die Politik die Verantwortung an die Ärzte, die seit Jahren eine heimliche Rationierung im Gesundheitswesen ertragen.
Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang eine Priorisierung stattfinden muss, liege in erster Linie bei der Politik. Sie werde sich dieser Debatte stellen müssen. Dies sei auch eine der Forderungen, die die Ärzte an eine künftige Bundesregierung und einen künftigen Bundesgesundheitsminister stellen müssten. Als weitere Forderungen nannte er
● Überarbeitung des Gesundheitsfonds und der Honorarreform
● Beibehaltung der dualen Krankenhausfinanzierung
● Bürokratieabbau in Klinik und Praxis
● Anpassung und Inkraftsetzung der GOÄ
● Schluss mit der Deprofessionalisierung von Ärztinnen und Ärzten
● Stärkung der Freiberuflichkeit
● Wiederherstellung der Attraktivität des Arztberufs.
Die Umfrage der BÄK zur Evaluation der Weiterbildung ist am 20. September zu Ende gegangen. Nach ersten Ergebnissen lag die Rücklaufquote in Bayern bei den Weiterbildungsbefugten bei 74,3 Prozent (Bund: 60,4 Prozent), bei den Weiterbildungsassistenten jedoch nur bei 31,9 Prozent (32,8 Prozent). In der Schweiz, in der eine fast identische Umfrage lief, betrug die Rücklaufquote circa 60 Prozent. Die Gründe für die geringe Teilnahme sollen jetzt untersucht werden. Eine gute Weiterbildung werde künftig der entscheidende Wettbewerbsparameter bei der Gewinnung junger Ärzte sein.
Der Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. Klaus Ottmann, wies auf die Existenzgefährdung der niedergelassenen Ärzte durch den § 116 b SBV V (Öffnung der Krankenhäuser) hin. Hier finde ein unlauterer Wettbewerb statt, weil die Ambulanzen aus dem Krankenhausbudget querfinanziert würden und es keine Mengenbegrenzungen gebe. Die bayerische Aufsicht geht derzeit noch vorsichtig damit um: Von 64 Anträgen, die Krankenhäuser bislang gestellt haben, sind erst fünf entschieden worden: zwei positiv, drei negativ. KS
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