
Im Zusammenhang mit ärztlichen Attesten wird eine Rechtspflicht besonders häufig verletzt. Die Liquidationspflicht. Gemäß § 12 der (Muster-)Berufsordnung muss der Arzt für seine Atteste im Regelfall eine Gebühr berechnen. Es ist standeswidrig, Atteste generell zu verschenken. Hierdurch werden andere Kollegen, die völlig zu Recht ihre Atteste berechnen, vor den Patienten diskreditiert. Es ist sehr unkollegial, sich durch das Verschenken von Attesten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Betroffene Mitbewerber sollten zunächst ein kollegiales Gespräch führen und darum -bitten, die Atteste korrekt zu berechnen. Ansonsten muss die Kammer eingeschaltet oder sogar eine wettbewerbsrechtliche kostenpflichtige Abmahnung zugestellt werden.
Dr. med. Derick W. Lochner, Cranger Straße 271, 45891 Gelsenkirchen
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