BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


der Bundesmantelverträge
Die Partner der Bundesmantelverträge haben Änderungen der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge beschlossen. Diese betreffen Regelungen zur Teilnahme an Fallsammlungsprüfungen für Referenzzentrumsleiter, die Einführung eines Verfahrens zur Selbstüberprüfung der Qualität histopathologischer Befundungen sowie Änderungen der Leistungsindikatoren für die Rezertifizierung der Screening-Einheiten.
Die Änderungen sind zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.
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