

Eine Regelung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat zunächst lange auf sich warten lassen. Viele Psychotherapeuten sahen darin eine Verzögerungstaktik. Erst im Juni hat der G-BA eine Richtlinie erlassen, die das Gesetz umsetzen sollte – allerdings stark modifiziert: Der Beschluss sieht zusätzlich eine Zehn-Prozent-Hürde vor. Erst wenn diese überall erfüllt ist, kann auch in anderen Planungsbezirken der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung die Quote auf 20 Prozent erhöht werden. Vor allem will der G-BA mit der zusätzlichen Hürde vermeiden, dass weniger attraktive Gebiete unbesetzt bleiben. Ob das allerdings der richtige Weg ist, ist mehr als fraglich. Fakt ist, dass sich mit einer Quote von zehn Prozent in vielen Gebieten zunächst kaum etwas ändern wird. Bereits jetzt liegt der Versorgungsgrad durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Durchschnitt bei rund 13 Prozent. Die vom G-BA angestrebte Zehn-Prozent-Hürde ändert demnach kaum etwas an der Unterversorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen. „Der G-BA plant also erst dann eine flächendeckend bessere Versorgung zu ermöglichen, wenn in einigen wenigen Regionen eine Versorgungsquote von zehn Prozent erreicht wird“, stellt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Prof. Dr. Rainer Richter, fest. „Das nenne ich Blockade von Reformen, die notwendig sind, um psychisch kranke Kinder und Jugendliche endlich angemessen zu behandeln.“
Darüber hinaus sieht der Beschluss vor, dass Psychologische Psychotherapeuten mit einer zusätzlichen Zulassung für KJP, also Doppeltapprobierte, mit dem Faktor 0,5 bei der Berechnung der Versorgung berücksichtigt werden. Auch diese Regelung scheint eine bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen eher zu behindern – schließlich wirkt sich diese Rechnung ungünstig auf die Mindestquote aus.
Zunächst hoffte die Psychotherapeutenschaft noch auf das Bundesministerium für Gesundheit – das aber hat gegen alle Erwartungen die Richtlinie des G-BA nun einfach durchgewinkt. „Wir werden also damit leben müssen, dass die eigentlich erkämpfte Versorgungsverbesserung nicht entsprechend umgesetzt werden wird“, bedauert der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten den Beschluss. Mehr zu den Konsequenzen der neuen Regelung im ausführlichen Interview mit Peter Lehndorfer, KJP und Vorstandsmitglied der BPtK (Seite 488).
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