SUPPLEMENT: PRAXiS
Öffnung der Kliniken: Kurskorrektur
Dtsch Arztebl 2009; 106(46): [1]


Im Gegenteil: Der Koalitionsvertrag hält fest, dass das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Verläufen regelt, „kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert“ werden soll. Hierbei geht es um § 116 b SGBV, der den Kliniken die ambulante Leistungserbringung – fern der Bedarfsplanung und ohne Mengenbegrenzungen – erlaubt. Diesem unfairen Wettbewerb will man nun wohl Einhalt gebieten.
Der Einstieg in den ambulanten Markt über die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren soll den Kliniken ebenfalls erschwert werden. Hier will Schwarz-Gelb regeln, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile immer in ärztlicher Hand liegen muss. Kurzfristig dürften diese Pläne übrigens die Preise für Vertragsarztsitze in die Höhe treiben – wird doch der „Hunger“ der Kliniken nach den Sitzen in der Übergangszeit sehr groß sein. Jens Flintrop
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