SUPPLEMENT: PRAXiS
Praxiswerbung nur mit Einwilligung
Dtsch Arztebl 2009; 106(46): [2]


Der Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Telefon zu Werbezwecken müssen Patienten ausdrücklich zustimmen. Foto: Fotolia
Die Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Telefon zu Werbezwecken sei dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten gestattet. Ärzte sollten sich von ihren Patienten daher direkt bei der Erhebung der Daten die ausdrückliche Einwilligung einholen, sie auch per E-Mail, Fax oder Telefon auf besondere Aktionen hinweisen zu dürfen.
Die einschränkenden Regelungen gelten jedoch nur für Werbemaßnahmen. Die normale Kommunikation im Arzt-Patienten-Verhältnis ist über alle Kanäle zulässig, für die Patienten ihre Kontaktdaten angegeben haben. Um etwa Laborergebnisse oder Terminausfälle mitzuteilen, können Ärzte und Praxismitarbeiter frei zwischen den Medien wählen. Für vertrauliche Informationen eignet sich das Fax allerdings nicht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Dritte darauf Zugriff haben. EB
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