GELDANLAGE
Börsebius: Ende mit Schrecken oder . . .


Seit einigen Jahren nun beschäftigt sich die versammelte Justiz mit dem mittlerweile 70-jährigen Falk und seinen Fonds. Nebst Hintermännern. Der Vorwurf lautet auf Anlagebetrug, und zwar geht es hier um die sogenannten Zinsfonds, in die auch noch mal fast 3 000 Investoren getrieben wurden. Diese Fonds hatten die Aufgabe, Kredite an andere Falk-Fonds zu vergeben, die mangels Attraktivität nicht veräußerbar waren, um deren Überleben zu sichern.
Als die Rettungsaktion aber schiefging, musste die Falk-Gruppe im Jahr 2005 Insolvenz anmelden. In der Folge gingen viele Fonds aus der Falk-Dynastie über die Wupper. Allein 20 der 80 geschlossenen Falk-Immobilienfonds sind mittlerweile schon pleite.
Bitter für die Anleger ist bloß: Nicht nur das eingesetzte Kapital ist für immer weg, sondern der Insolvenzverwalter möchte auch noch bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückhaben. Derlei Rückforderungen sind durchaus rechtens, und insoweit handelte der Insolvenzverwalter Josef Nachmann folgerichtig, als er die widerborstigen Anleger mit Zahlungsklagen überzog.
So ganz sicher war sich Verwalter Nachmann aber dann doch nicht, und so schloss er mit gut drei Vierteln der Betroffenen einen Vergleich, der ihm statt der geforderten 31,2 immerhin 18,6 Millionen Euro einbrachte. Nur die Anleger des Fonds Nr. 40 widersetzten sich dem Vergleich mit der Begründung, die Forderungen des Insolvenzverwalters könnten mit den Forderungen eines jeden Anlegers gegen die Falk-Treuhänderin „Prometa“ verrechnet werden, da diese mitverantwortlich für Fehler im Anlageprospekt sei. Tatsächlich ist die Sache noch nicht ausgestanden und bleibt spannend, denn der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet wohl schon im nächsten Jahr, inwieweit ein Treuhänder haftbar ist. Zwar wäre im Erfolgsfall beim Treuhänder mangels Masse kein Geld zu holen, aber: Der Anleger könnte die (viel höheren) Ansprüche gegen die Prometa mit den Forderungen des Insolvenzverwalters verrechnen. Und wäre dann auch fein raus.
Die überaus spannende Frage ist nur, ob der geschlossene Vergleich noch Bestand hat, wenn der BGH den Schadensersatzanspruch gegen die Treuhänderin Prometa bestätigt. Der Falk-Insolvenzverwalter geht natürlich davon aus, dass die geschlossenen Vergleiche Bestandskraft haben, etliche Anlegeranwälte sehen das genau anders, dann nämlich wäre aufgrund einer Tatsachenentscheidung der Vergleich ausgehebelt und könnte angefochten werden. Das kann sich quälend ziehen. Also Ring frei zur x-ten Runde.
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