BRIEFE
Patientenverfügung: Ärzte sind Anwälte des Lebensrechts


Nach § 1904 Abs. 4 BGB ist die Genehmigung eines Therapieabbruchs durch das Betreuungsgericht nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass dies dem Willen des Betreuten entspricht. Die Autoren versäumen es dabei, auf die Gefahr einer „unheiligen Allianz“ zwischen den durch das drohende langwierige Verfahren vor dem Betreuungsgericht frustrierten Ärzten und zielstrebigen Betreuern bzw. Bevollmächtigten auf Kosten des Lebensrechts des Patienten hinzuweisen. Darüber hinaus raten die Autoren den Ärzten sogar, von der Bestellung eines Betreuers ganz abzusehen, wenn eine „eindeutige“ Patientenverfügung vorliege oder wenn sich keine Indikation zur Therapie ergebe. Damit hinge dann aber das Leben des einwilligungsunfähigen Patienten allein am seidenen Faden der Deutungshoheit von Ärzten und Angehörigen sowie am Behandlungswillen der Mediziner.
Der in sterbepolitischen Debatten rhetorisch immer wieder verkündete Anspruch, es solle das Selbstbestimmungsrecht des Patienten geachtet und gestärkt werden, wird in dem vorliegenden Beitrag vollends zur Farce, wenn die Autoren dazu auffordern, den Patienten und dessen Familie als eine „Betreuungseinheit“ zu verstehen, wobei Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse so zu gestalten seien, „dass sie für die Angehörigen nicht zu einer zusätzlichen Belastung in der Trauerphase führen“. Der tote Patient klagt schließlich nicht mehr – weder dem Arzt sein Leid noch gegen diesen vor Gericht.
Es ist erschreckend zu lesen, wie führende Palliativmediziner, Richter und Medizinethiker das geänderte Betreuungsrecht argumentativ linear als eine Einbahnstraße in den „selbstbestimmten“ Tod interpretiert sehen wollen. Werden die Ärzte diese offiziöse Anleitung kritiklos akzeptieren? Sie sind schließlich die letzten Anwälte des Lebensrechts der ihnen anvertrauten Patienten, nicht aber die Erfüllungsgehilfen der Angehörigen.
Prof. Dr. med. Axel W. Bauer, Mitglied des Deutschen Ethikrates, Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees der Universitätsmedizin Mannheim, Ludolf-Krehl-Straße 7–11, 68167 Mannheim
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