TECHNIK
Beinverkürzung: Implantierbarer Nagel lässt Knochen wachsen


Ein Millimeter neuer
Knochen pro Tag
lässt sich mit dem
intelligenten Implantat
gewinnen.
Foto: Schröder/UKJ
Bei der Behandlung wird die Fähigkeit der Knochen zu neuem Wachstum genutzt: Der zu kurze Knochen wird durchtrennt und über einen längeren Zeitraum kontinuierlich auseinandergezogen, sodass sich in dem Spalt neues Knochengewebe bildet. Bis vor einigen Jahren war dazu der monatelange Einsatz eines sperrigen „Metallkäfigs“ (Fixateur externe) notwendig. „Heute können wir durch die Implantation eines intelligenten Marknagels eine schnelle und elegante Beinverlängerung erreichen“, erklärte Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Gunther Hofmann, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Jena. Statt großer Narben sind dafür nur kleine Schnitte nötig, um den Marknagel in den Knochen einzusetzen. Durch einen inneren Verlängerungsmechanismus dehnt sich der Nagel nach genauen Vorgaben immer weiter aus und sorgt so für einen ständigen Längengewinn des operativ durchtrennten Knochens. Ausgelöst wird der Transport durch die Nutzung der bei Alltagsbewegungen ganz automatisch auftretenden Zugkräfte. Damit lässt sich pro Tag ein Millimeter neuer Knochen gewinnen, sodass in 70 Tagen ein Längenzuwachs von sieben Zentimetern erreicht werden kann.
Der neue Nagel, der millimetergenau eingestellt werden kann, wird am Jenaer Universitätsklinikum circa zehnmal im Jahr implantiert. Etwa die Hälfte der Patienten sind Unfallopfer. Durch das Operationsverfahren mit dem Verlängerungsnagel erhalten sie nach einem minimalinvasiven zweistündigen Eingriff oft wieder eine völlige Bewegungsfreiheit zurück. Die Patienten müssen zu Hause mit einem speziellen Monitor die täglich erreichte Verlängerung kontrollieren. Denn ein Zuviel ist schädlich – Knochen, Haut und Nerven könnten dann nicht nachwachsen. Nach etwa zwei Jahren ist das neue Knochengewebe stabil verknöchert, und der Nagel wird wieder entfernt. Seit 2009 werden die Kosten des Verfahrens von den Krankenkassen übernommen. EB
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