

Der Bewertungsausschuss hatte in seiner 172. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) beschlossen, die reproduktionsmedizinischen Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 08530, 08531, 08550, 08551, 08552, 08560 und 08561 mit dem Anpassungsfaktor von 1,1545 befristet bis zum 31. Dezember 2009 höher zu bewerten. Mit seinem Beschluss vom 2. November 2009 in der 202. Sitzung hat der Bewertungsausschuss diese Höherbewertung zunächst weiterhin für ein Jahr bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.
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