RECHTSREPORT
Geldbuße wegen bewussten Tauschs von Blutproben


Als dieser nach dem Jurastudium die Nachmusterung beantragte, weil er sich als Zeitsoldat verpflichten wollte, offenbarte der Arzt dem Kreiswehrersatzamt den Blutprobentausch. Er wurde rechtskräftig verurteilt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Sohn wurde eingestellt, da ihm nicht nachzuweisen war, dass er von dem Betrug des Vaters wusste. Dieser hatte vor Gericht seinen Tausch zugegeben und als Motivation angeführt, sein zweiter Sohn sei damals schwer erkrankt gewesen. Er habe befürchtet, dass das Kind sterben könne, und deshalb nicht gewollt, dass sein erster Sohn zur Bundeswehr gehe.
Das Berufsgericht hielt diese Argumentation nicht für nachvollziehbar. Die Gefahr, als Wehrpflichtiger in Krisengebiete geschickt zu werden, sei äußerst gering. Die Richter gingen jedoch davon aus, dass es sich um einen einmaligen Verstoß gegen standesrechtliche Vorschriften gehandelt habe. Sie verhängten eine Geldbuße von 4 000 Euro. (Landgericht München I, Berufsgericht für die Heilberufe, Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: BG-Ä 2/09). RAin Barbara Berner
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