BRIEFE
Haftung: Juristenschelte


Wettbewerbsentscheidungen sind nichts anderes mehr als die Klärung der Frage, wie viel Leistung dem Patienten noch entzogen werden kann, ohne dass er bemerkt, welch lebensgefährlichen Strukturen er sich ausliefert. Der seit Jahren politisch propagierte Wettbewerb hat daher in der Medizin – entgegen der Auffassung von Gesundheitsökonomen – nichts, aber auch gar nichts zu suchen.
An dieser Stelle sei einmal Juristenschelte erlaubt. Warum verurteilen Richter vorsätzlich die dem „Produktionsdruck“ ausgelieferten Ärzte, während sie die für das System Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft ziehen? Ist es die Angst vor dem politischen Willen, der die Ökonomie zum obersten Maßstab gemacht hat? Man wird ja noch fragen dürfen.
Dr. med. Axel Darwig, Maarweg 31, 53123 Bonn
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