AKTUELL
Sportbetrug: Gesetzesinitiative gegen Doping gestartet


Auch die
Sportler
selbst sollen
strafrechtlich
belangt werden
können.
Foto: mauritius images
Besonders schwere Fälle, zum Beispiel bei einem großen Vermögensvorteil oder gewerbsmäßiger Täterschaft, seien mit Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren zu ahnden. Außer Sportbetrug durch Doping möchte Merk auch den Betrug durch Bestechung und die Bestechlichkeit im Sport mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet sehen. Das Gesetz bezieht sich auf sportliche Wettkämpfe, an denen Sportler wegen eines Vermögensvorteils teilnehmen.
Details des Gesetzentwurfs bedürften noch der Abstimmung, teilte das bayerische Staatsministerium für Justiz auf Anfrage mit. Im November 2007 ist zwar das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport in Kraft getreten. Es stellt lediglich die Anwendung von Doping bei anderen Menschen unter Strafe, nicht aber den Sportler, weil er selbst dopt. Lediglich der Besitz größerer Mengen Dopingsubstanzen oder der Handel damit wird bestraft. Trotz des Gesetzes sei es „augenscheinlich nicht gelungen, das Dopingproblem effektiv zurückzudrängen“, heißt es nun im Gesetzesentwurf aus Bayern. nsi
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