BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung für Studienteilnehmer vom 16. Juli 2009


I.
In Nummer 1 wird hinter § 8 folgende Ergänzung eingefügt:
„§ 9
Ausnahmeregelung für Patienten
mit isolierter Lp(a)-Erhöhung zur Teilnahme an Studien
Patienten, bei denen die Voraussetzungen zur Apherese gemäß § 3 Nummer 3.1, 3. Spiegelstrich und § 4 gegeben sind und die bereit sind an der ELAILa-Studie – Charité Berlin – oder einer im Design vergleichbaren Studie teilzunehmen, können auch im Rahmen solcher Studien mittels Apherese zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden.
Über den Einschluss in die Studie entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 eine Studieneinschlusskommission. Für die Behandlung innerhalb dieser Studie finden § 5 Absatz 1, 2 und 4 sowie die §§ 7 und 8 keine Anwendung.
§ 5 Absatz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Studieneinschlusskommission an die Stelle der beratenden Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung tritt.
Die Studieneinschlusskommission teilt das Fortbestehen der Indikation zur Apherese in jährlichen Abständen der zuständigen Krankenkasse mit.“
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe werden auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 16. Juli 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.