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Bedarfsplanung: Bessere Abstimmung in Regionalverbünden
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Köhler schlug vor, in jedem Bundesland den Bedarf im ambulanten wie im stationären Bereich durch Regionalverbünde zu ermitteln. Darin sollten neben der KV die Landeskrankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer und das Landesministerium stimmberechtigt vertreten sein. Vertreter der Kassen und der Patienten hätten im Gremium eine beratende Funktion. Die Sicherstellung verantworteten für den ambulanten Bereich weiter die KVen und für den stationären Bereich die Länder, so Köhler. Die KBV hat bereits vor Längerem ein Modell entwickelt, das den Bedarf besser erfassen kann. Diese „Applikation zur kleinräumigen Versorgungsanalyse“ (DÄ, Heft 26/2008) könnte man auch auf Kliniken ausdehnen.
Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH-Allianz, begrüßte den Vorschlag. „Wir haben nicht generell zu wenig Ärzte, sie sind nur falsch verteilt“, sagte Kailuweit. Er verwies darauf, dass es teilweise aber auch schon eine fachärztliche Unterversorgung gebe, beispielsweise an Rheumatologen. Insgesamt seien bei der Zulassung „stärkere Differenzierungen nach Regionen, nach Schwerpunkten des Arztes und nach Erkrankungen der Bevölkerung erforderlich“. Auch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen würde eine Neujustierung begrüßen. Dies geht aus einem aktuellen Positionspapier hervor. Rie
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