

Der Bewertungsausschuss hat in seiner 204. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) beschlossen, die Prüfzeiten im Anhang 3 zum EBM für die zum 1. Januar 2009 neu in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommenen nervenärztlichen Grundpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 21213, 21214 und 21215 (Amtliche Bekanntmachung: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 105, Heft 48 vom 28. November 2008, Seite A 2614 mit einem nachfolgenden Erratum im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 106, Heft 4 vom 23. Januar 2009, Seite A 156) rückwirkend zum 1. Januar 2009 nach erneuter Überprüfung anzupassen.
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