BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 SGB V zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 204. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. Januar 2009


Änderung der Prüfzeiten der Gebührenordnungspositionen 21213, 21214 und 21215 im Anhang 3
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 204. Sitzung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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