PERSONALIEN
Horst Dieter Schirmer: Justiziar mit feinsinnigem Humor


Horst Dieter Schirmer
Foto: Georg J. Lopata
Die gemeinsame Rechtsabteilung ist das Bindeglied zwischen beiden Organisationen der verfassten Ärzteschaft zur Klärung von Rechtsfragen und zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsauffassung im Berufsrecht und Kassenarztrecht. Wie wichtig dieses Bindeglied ist, zeigt das Wirken Schirmers. Unter seiner juristischen Verantwortung wurden die ärztliche Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung regelmäßig an sich ändernde Berufsauffassungen und Rahmenbedingungen der Berufsausübung angepasst. Die Novellierungen der (Muster-)Berufsordnung (MBO) der Ärzte durch den 100. Deutschen Ärztetag und der (Muster-)Weiterbildungsordnung durch den 106. Deutschen Ärztetag tragen seine juristische Handschrift. In der vom 107. Deutschen Ärztetag beschlossenen Änderung der MBO wurden die berufsrechtlich zulässigen Kooperationsformen ärztlicher Berufsausübung neu gestaltet, um der Ärzteschaft im Vertragswettbewerb der Krankenkassen Organisationsmöglichkeiten zu geben. Diese Liberalisierung wäre ohne Anpassung kassenarztrechtlicher Vorschriften, die wiederum die Mitarbeit der gemeinsamen Rechtsabteilung erforderte, weitgehend unwirksam geblieben.
Horst Dieter Schirmer ist aber auch ein ausgewiesener Experte in allen die Ärzteschaft und die freien Berufe betreffenden europarechtlichen Fragestellungen. Als Vorsitzender des beratenden Juristenausschusses der Ärzte der Europäischen Union hat er maßgeblich auf die Beratungen der Richtlinien zur Freizügigkeit der Berufsausübung der Ärzte in Europa Einfluss nehmen können und für deren sachgerechte Umsetzung in das deutsche Recht Sorge getragen.
In einer Vielzahl von gutachtlichen Stellungnahmen, Veröffentlichungen und Fachvorträgen hat Horst Dieter Schirmer sein fachliches Wissen weitergegeben und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Rechtsfindung durch die Gerichtsbarkeit, zum rechtswissenschaftlichen Diskurs und zur beruflichen Fortbildung geleistet. Pars pro toto zu nennen ist die Fortführung des von Prof. Dr. jur. Helmut Narr begründeten „Ärztlichen Berufsrechts,“ das „Vertragsarztrecht kompakt“ sowie das „Handbuch für den Fachanwalt Medizinrecht“. Dem Deutschen Ärzteblatt ist er als Mitglied der juristischen Redaktion verbunden.
Der Jubilar ist nicht nur ein exzellenter Jurist, sondern ein Homo politicus mit einer breiten politischen Erfahrung und einer tiefen humanistischen Bildung, die gepaart ist mit einem feinsinnigen, nahezu englischen Humor. Er ist erst der dritte Leiter der gemeinsamen Rechtsabteilung seit ihrer Gründung 1948. Die Leitung hat er 1997 von Rechtsanwalt Dr. jur. Jürgen W. Bösche übernommen, der 1973 die Nachfolge von Dr. jur. Arnold Hess, dem Begründer und erstem Leiter der Rechtsabteilung, angetreten hatte. Vor seinem Eintritt in die Rechtsabteilung Ende 1988 war Schirmer nach einer zweijährigen wissenschaftlichen Tätigkeit am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn 18 Jahre lang im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung tätig. Zuletzt leitete er als Ministerialrat das Grundsatzreferat für Gesundheitspolitik; davor war er langjährig im Referat für Kassenarztrecht an der Vorbereitung der Gesetzgebung und an der rechtlichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen dem Ministerium und der KBV beteiligt. Dr. jur. Rainer Hess
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