BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Information und Erläuterung zu einer Änderung der Psychotherapie-Richtlinie


Die Ergänzung von § 17 Abs. 1 der Psychotherapie-Richtlinie, der die Nachweise zur Anerkennung von Psychotherapie-Verfahren regelt, soll die Berücksichtigung methodisch guter Studien, in denen entweder die Indikationen innerhalb einer Studienpopulation verschiedene (gemischt) oder bei den einzelnen Patienten verschiedene Indikationen im Sinne von Komorbiditäten vorhanden waren, bei der Verfahrensprüfung ermöglichen. Durch die Formulierung bleibt die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bei der Studienprüfung bestehen. Weiterhin wird jedoch auch eine doppelte Anerkennung einer Studie für mehrere Indikationen verhindert. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat eine analoge Regelung in sein Methodenpapier zur Prüfung auf wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapie- Verfahren aufgenommen.
Aufgrund der dargelegten Sachlage ergibt sich durch die Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie weder für die niedergelassenen Psychotherapeuten noch für die Kassenärztlichen Vereinigungen unmittelbarer Handlungsbedarf, da diese, wie oben ausgeführt, lediglich Änderungen beinhaltet, die die Bewertung von Therapiestudien im Rahmen einer Nutzenbewertung psychotherapeutischer Verfahren betreffen.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2009 zur Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie wurde inzwischen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit mit Schreiben vom 26. November 2009 nicht beanstandet und trat somit zum Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger – dem 09. 12. 2009 – zum 10. 12. 2009 in Kraft. KBV
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