

Die Beschlüsse der 179., 191., 193. und 197. Sitzung des Bewertungsausschusses und der Beschluss der 12. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht sowie unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner, soweit es sich um schriftlichte Beschlussfassungen gehandelt hat, veröffentlicht. Nach Abschluss der Unterschriftsverfahren und nach Ablauf der Vorbehaltsfrist des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
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